BESCHREIBUNG
Bodenmarkierfarbe Traffic Paint®
• , , , ,Mit hohem Pigmentanteil
• , , , ,Abrieb- und wetterfest (Abriebsfestigkeit kann je nach Bodenbeschaffenheit und
Wettereinflüssen variieren)
• , , , ,Unempfindlich gegen Temperaturschwankungen
• , , , ,Entleerbar bis auf den letzten Tropfen
• , , , ,Neue Spezialdüse für extrem randscharfes markieren
• , , , ,Entleerbar bis auf den letzten Tropfen
• , , , ,Grüner Punkt für problemlose Entsorgung
• , , , ,Ohne FCKW, Blei, Cadmium und Toluol
• , , , ,Grau und Schwarze Farbe wird zum Überdecken nicht mehr benötigter
, , , ,Markierungen verwendet
• , , , ,Schnell trocknend
Trocken: , , , , , , , ,ca. 20 min.
Ausgehärtet: , , , ,ca. 4 Std.
Befahrbar: , , , ,ca. 12 Std.
GEFAHRENHINWEISE
Signalwort: Gefahr
EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. – EUH208: Enthält FETTSÄUREN. TALLÖL-. VERBINDUNGEN MIT OLEYLAMIN. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. – EUH211: Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen.
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen – H229: Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten – H222: Extrem entzündbares Aerosol
TECHNISCHE DATEN
BasisBeschriftungBrancheIndustrie – HandwerkDichte (bei 20°C)<1 g/cm³EinsatzbereichParkflächenmarkierung – Asphaltmarkierunglösemittelhaltig1 – 1Richtlinie75/324/EWG Aerosolrichtlinie (Produktsicherheitsgesetz) – 1999/45/EG Angleichung für Kennzeichnung gefährlicher Stoffe – 67/548/EG Vorschriften für Kennzeichnung gefährlicher StoffeSicherheitsdatenblatt-Datierung2021-03-17Sicherheitsdatenblatt-Pflicht1technische RegelTRGS 900 Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz – TRGS 900 Grenzwerte in der Luft am ArbeitsplatzTreibmittelPropanVerordnungEG 1272/2008 Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien – 1907/2006/EG (REACH) EU-ChemikalienverordnungWasserlöslichkeitnicht löslich
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